Die Anordnung, die Ausfuhr bestimmter Waren aus dem Hoheitsgebiet Kasachstans zu verbieten, wurde gemäß dem Präsidialdekret "Über weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft" erlassen.
Das Landwirtschaftsministerium des Landes nannte Lebensmittelprodukte, deren Export in Drittländer bis zum 15. April verboten ist, berichtet Tengrinews.kz.
Die Liste enthält Buchweizen, Weißzucker, Kartoffeln, Karotten, Zwiebeln und Weißkohl.