Rospotrebnadzor genehmigte neue hygienische und epidemiologische Anforderungen an die Betriebsbedingungen von Handelsanlagen und Märkten, auf denen Lebensmittel verkauft werden. Die neuen Regeln gelten vom 1. Januar 2021 bis zum 1. Januar 2027.
Wie aus dem am Offizielles Internetportal für rechtliche InformationenEs ist den Geschäften untersagt, abgelaufene Produkte zu verkaufen (diese Produkte müssen aus dem Verkaufsbereich entfernt und getrennt von den zum Verkauf bestimmten Produkten platziert werden). Der Verkauf von Lebensmitteln ohne Begleitdokumente ist ebenfalls verboten. Verkauf von Produkten, die nicht den organoleptischen Indikatoren und technischen Vorschriften entsprechen. Das Verbot gilt für undichte, deformierte Konserven und Dosen, die Anzeichen von Bombenangriffen und mikrobiologischer Verschlechterung aufweisen, grüne Kartoffelknollen, wieder aufgetaute und gefrorene Produkte, Melonen und Kürbisse in Teilen und mit Schnitten.
In Handelsanlagen müssen Bedingungen für die Lagerung von Gemüse und Wurzelfrüchten geschaffen werden, die von den Herstellern von Produkten festgelegt wurden. Die Lagerung von Kartoffeln und Wurzelfrüchten in Lagern erfolgt ohne künstliches und natürliches Licht oder in lichtdichten Verpackungen.