Die Staatsduma verabschiedete einen Gesetzentwurf über die Verpflichtung ausländischer landwirtschaftlicher Erzeuger, fortlaufend für Labortests von Proben und Proben regulierter Produkte, die in die Russische Föderation eingeführt wurden, zu zahlen.
Nach den geltenden Vorschriften sollte die Forschung bis zum 1. Januar 2021 auf Kosten der Eigentümer und dann auf Kosten des Bundeshaushalts der Russischen Föderation durchgeführt werden. Gleichzeitig sind inländische landwirtschaftliche Erzeuger verpflichtet, Labortests von Proben und Proben regulierter Produkte auf eigene Kosten zu bezahlen, auch wenn diese Produkte in eine benachbarte Region verbracht werden.
In dem vom stellvertretenden Sprecher der Staatsduma Alexei Gordeev und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Agrarfragen Vladimir Kashin vorgelegten Gesetzentwurf wurde vorgeschlagen, die bestehende Regelung bis 2023 zu verlängern. In zweiter Lesung genehmigte der zuständige Ausschuss jedoch die Änderung, wodurch die Frist unbegrenzt wird.