Der Direktor des FSBI Rosselkhoztsentr A.Malko nahm an den Sitzungen des zwischenstaatlichen Koordinierungsrates für die Saatgutproduktion der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und an der Sitzung der zugelassenen Staaten teil, die Vertragsparteien des Abkommens über die multilaterale staatliche Spezialisierung auf die Produktion und Lieferung von Sorten- und Hybridsaatgut für landwirtschaftliche Kulturpflanzen sind, das gestern eröffnet wurde 24. Januar 2018 in Samarkand (Republik Usbekistan).
Im Zusammenhang mit dem 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Abkommens durch die Regierungen der GUS-Staaten in Bischkek (Kirgisische Republik) war ein Teil der behandelten Themen der Zusammenfassung der Ergebnisse der Zusammenarbeit in ihrem Rahmen, des aktuellen Zustands und der Aussichten auf eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten des Commonwealth gewidmet.
Zu den behandelten Themen gehörten die Auswahl und Samenproduktion von Hülsenfrüchten und Getreide, Reis, Baumwolle, Flachs, Zuckerrüben, Mais und Sorghum; Einführung ressourcenschonender Technologien in der Züchtung, Sortenprüfung, Saatgutproduktion und Baumschule. Die Spezialisierungen wurden geklärt und die Produktionsmengen für die zwischenstaatliche Lieferung von Saatgut von Sorten und Hybriden genehmigt, wobei für dieses und die nächsten Jahre Bestände an Obst- und Beerenkulturen sowie Trauben angepflanzt wurden.
Für das Verfahren zur Ausstellung einer Bestätigung für die Zollbehörden über die Einfuhr (Ausfuhr) von Saatgut von Sorten und Hybriden landwirtschaftlicher Kulturpflanzen, den Anbau von Obst- und Beerenkulturen und Trauben sowie die Einhaltung der Anforderungen für die zollfreie Einfuhr (Ausfuhr) wurde ein Musterbestätigungsformular für die Zollbehörden angenommen.
Die Vorsitzenden einer Reihe von Kommissionen des Zwischenstaatlichen Rates für Saatgutproduktion der GUS wurden geprüft und genehmigt. So hat der Direktor der Bundeshaushaltsanstalt "Rosselkhoztsentr" A.M. Malko. Bis zum 31. März 2018 müssen die Vorsitzenden der Kommissionen ihre Zusammensetzung bilden und dem Sekretariat des Rates zur Genehmigung vorlegen.
Der Beschluss des Rates wird Ministerien und Abteilungen, Zollbehörden, anderen interessierten Organisationen und Einzelpersonen mitgeteilt.
Unser Hinweis: Am 9. Oktober 1992 unterzeichneten die Regierungen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten in der Hauptstadt der Kirgisischen Republik, Bischkek, ein Abkommen über die multilaterale staatliche Spezialisierung der Produktion und Lieferung von Sorten- und Hybridsaatgut für landwirtschaftliche Kulturpflanzen. Das Dokument wurde zur Grundlage für gemeinsame Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der landwirtschaftlichen Produktion und zur Schaffung günstiger Bedingungen für die Verbesserung der Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung in den Mitgliedstaaten des Abkommens.
Das Dokument wurde auf der Grundlage der wirtschaftlichen Vorteile der Entwicklung einer zwischenstaatlichen Spezialisierung auf die Saatgutproduktion, der Schaffung eines einheitlichen Marktes für Saatgutprodukte sowie der Notwendigkeit konzertierter Maßnahmen bei der Auswahl und Saatgutproduktion unterzeichnet, um die Versorgung mit Sorten- und Hybridsaatgut für landwirtschaftliche Kulturpflanzen sicherzustellen. Es wurde auch berücksichtigt, dass in allen souveränen Staaten über viele Jahre hinweg beträchtliche Flächen mit Sorten gesät wurden, die von wissenschaftlichen Institutionen anderer Staaten geschaffen wurden.