Rosselkhoznadzor hält es für notwendig, die Teilnehmer der Außenwirtschaft über die aktuelle Situation bei der Lieferung von Pflanzkartoffeln aus EU-Ländern, insbesondere aus Deutschland, zu informieren.
Unter Berücksichtigung des Interesses der russischen und deutschen Wirtschaft waren Vertreter der Rosselkhoznadzor im Zeitraum vom 17. bis 21. Dezember 2019 auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland bereit, eine Vorversandkontrolle für Sendungen von Pflanzkartoffeln in Deutschland gemäß Russland durchzuführen mit den Bestimmungen der Regeln *.
Das Bundesministerium lehnte den Besuch der Delegation der Rosselkhoznadzor in Deutschland unerwartet offiziell ab und schlug vor, zu einem für sie geeigneten Zeitpunkt ein Systemaudit durchzuführen.
Es ist anzumerken, dass die frühere zuständige Behörde der Niederlande auch angekündigt hat, nicht bereit zu sein, Vertreter des Dienstes für die Kontrolle von Sendungen von Pflanzkartoffeln, die für den Versand in die Russische Föderation bestimmt sind, vor dem Versand zu empfangen. Die niederländische Seite stellte fest, dass sie nur ein Systemaudit durchführen könne.
Es ist zu berücksichtigen, dass sich andere EU-Länder auf die Notwendigkeit der Kontrolle der nach Russland entsandten Parteien einigen. So führte der Rosselkhoznadzor gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung ab Anfang 2019 eine Überwachung der Pflanzkartoffeln vor dem Versand in Finnland durch und pflanzte Material in Belgien, Frankreich, Polen, Ungarn, Spanien, Italien und Österreich.
Der Rosselkhoznadzor bittet die Teilnehmer der Außenwirtschaft, diese Informationen bei der Beantragung der Einfuhr von Pflanzkartoffeln nach Russland zu berücksichtigen.
Referenz:
Ab dem 1. Juli 2013 gibt es vorübergehende Beschränkungen für die Einfuhr von Kartoffeln und Pflanzenmaterial aus EU-Mitgliedstaaten nach Russland. Diese Maßnahme wurde im Zusammenhang mit der Verbreitung von Quarantäneeinrichtungen für Russland in der EU und der ineffizienten Arbeit der zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt, die nicht garantieren können, dass in den ausgeführten Erzeugnissen keine Quarantäneeinrichtungen vorhanden sind (selbst wenn jeder Charge ein Pflanzengesundheitszeugnis beigefügt ist).
* Regeln für die Überwachung an den Produktionsorten (einschließlich der Verarbeitung), den Versand regulierter Produkte, die für die Einfuhr in die Russische Föderation aus ausländischen Staaten oder Gruppen ausländischer Staaten bestimmt sind, wobei die Verteilung von Quarantäneobjekten, die für solche regulierten Produkte charakteristisch sind, gemäß den internationalen Verträgen der Russischen Föderation offengelegt wurde Föderation, um es für Ernten und Pflanzungen zu verwenden, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.02.2018 Nr. 128 genehmigt wurden.