Am 13. Februar genehmigte der EWG-Vorstand das Verfahren zur Bildung und Aufrechterhaltung eines einheitlichen Sortenregisters für landwirtschaftliche Pflanzen.
Auf der Grundlage von Informationen aus nationalen Sortenregistern (Zuchterfolge) wird die EWG unter Verwendung des integrierten Informationssystems der EAEU ein einheitliches Register in elektronischer Form erstellen. Die Liste enthält Informationen über Art und Art der landwirtschaftlichen Pflanze, den Namen der Sorte, ihre wirtschaftlichen und biologischen Eigenschaften, Boden- und Klimazonen, die für den Anbau der Sorte geeignet sind usw. Darüber hinaus legt das Verfahren die Verfahren für die Interaktion zwischen den zugelassenen Stellen der Unionsländer und der EWG während der Bildung und Führung eines einzigen Registers fest.
Das Ergebnis der Arbeit wird die Schaffung einer einzigen, innerhalb der Union offenen Informationsquelle über Sorten landwirtschaftlicher Pflanzen sein, die für die Verwendung in den Mitgliedstaaten zugelassen oder empfohlen werden. Die Verwendung dieser Informationen durch Spezialisten des agroindustriellen Komplexes, Experten und Züchter sowie Vertreter nationaler Regierungen wird zur Einführung neuer hochproduktiver Sorten in die Wirtschaft und zur Entwicklung der Saatgutproduktion im eurasischen Raum beitragen.
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