Die Landwirte der Republik exportierten 800 Tonnen Kartoffeln. Die wichtigsten Exportziele für Tschuwaschische Kartoffeln sind die Republik Kasachstan, die Ukraine und die Republik Moldau, berichtet das Tschuwaschische Landwirtschaftsministerium.
Die Direktion Rosselkhoznadzor für die Republik Tschuwaschien und die Region Uljanowsk überprüfte alle versendeten Produkte, führte Probenahmen durch und führte Laboruntersuchungen durch, um die Anforderungen der Bestimmungsländer zu erfüllen.
Nach Angaben des Rosselkhoznadzor wurden keine Quarantäneeinrichtungen identifiziert. Meldungen über Produktverstöße wurden gemeldet.
Kartoffeln sind eine Kultur der universellen Verwendung, ein wichtiges Lebensmittel und eine Industriepflanze, eines der Hauptnahrungsmittel. Die in Tschuwaschien angebauten Kartoffeln sind in der Regel bekannt für ihren hohen Geschmack und ihre gute Präsentation.
Es sei daran erinnert, dass bei der Ausfuhr von Kartoffeln aus Russland ins Ausland die vom Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission am 30. November 2016 Nr. 159 „Einheitliche Regeln und Vorschriften zur Gewährleistung der Pflanzenquarantäne im Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion“ genehmigten verbindlichen Anforderungen der Einfuhrländer eingehalten werden müssen.
Zusätzlich zum Fehlen von Quarantäneorganismen sollten Kartoffeln frei von Pflanzenresten sein. Die Toleranz für das Vorhandensein von Boden beträgt nicht mehr als 1% des tatsächlichen Gewichts des Produkts. Für den Fall, dass Quarantäneobjekte, die vom Boden verbreitet werden, in Chargen von Pflanzkartoffeln festgestellt werden, ermöglichen spätere Lieferungen, dass die Toleranz für das Vorhandensein von Boden nicht mehr als 0,1% des tatsächlichen Gewichts des Produkts beträgt.
Die Charge (Teil der Charge) von Saatgut und Pflanzgut, die in das Zollgebiet der Union eingeführt und durch das Zollgebiet der Union transportiert wird, muss verpackt und mit Angaben zum Produktnamen, Land, Ort und (oder) Produktionsstandort, Exporteur gekennzeichnet sein. Einfuhr oder Beförderung ohne die angegebene Kennzeichnung und (oder) unverpacktes Saatgut und Pflanzmaterial dürfen nicht in das Zollgebiet der Union eingeführt werden.
Source: http://www.grani21.ru/