Das Präsidialdekret Nr. UP-20.02.2018 vom 5354. Februar 1 ergänzte die Liste bestimmter Arten von Lebensmitteln und Rohstoffen, die bis auf die Zollabfertigungsgebühren von den Zollgebühren befreit waren, für einen Zeitraum bis zum 2019. Januar XNUMX.
Es enthält frische und gekühlte Kartoffeln (Nomenklatur der Waren, die dem Außenhandelscode 0701 unterliegen).
RückrufDie Liste enthält bereits 8 Artikel, für die bereits ein Einfuhrzoll zum Nullsatz erhoben wird und die nicht der Verbrauchsteuer unterliegen. Kartoffeln sind wie andere Artikel von der Mehrwertsteuer befreit.
Gleichzeitig wurde der staatliche Zollausschuss beauftragt, die rechtzeitige und ungehinderte Zollabfertigung der eingeführten Kartoffeln nach dem festgelegten Verfahren sicherzustellen.
Das Dokument wurde in der National Legislation Database veröffentlicht und trat am 20.02.2018 in Kraft.
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