Der Bundesdienst für tierärztliche und pflanzenschutzrechtliche Überwachung teilt mit, dass gemäß Artikel 3 Absatz 15 des Bundesgesetzes vom 21.07.2014. Juli 206 Nr. XNUMX-ФЗ
"In Pflanzenquarantäne" Das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 8 vom 2018. Februar 128 genehmigte die Regeln für die Ausübung der Kontrolle an Produktionsorten (einschließlich der Verarbeitung) sowie für den Versand regulierter Produkte, die zur Einfuhr in die Russische Föderation aus ausländischen Staaten oder Gruppen ausländischer Staaten bestimmt sind offenbarte die Ausbreitung von Quarantäneobjekten, die für solche regulierten Produkte typisch sind, gemäß den internationalen Verträgen der Russischen Föderation, um sie für Nutzpflanzen und Pflanzungen zu verwenden.
Anträge russischer Empfänger auf Lieferung von Saatgut und Pflanzenmaterial an die Russische Föderation müssen gemäß den genehmigten Regeln ausgeführt werden Form. Informationen zu den aktuellen Beschränkungen für die Lieferung von Pflanzenmaterial an die Russische Föderation und den anerkannten Freizonen (Orte, Standorte) der Produktion finden Sie hier hier
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