Das am 1. September 2023 in Kraft getretene Gesetz über die Saatgutproduktion gibt den Saatguterzeugern ein Jahr Zeit, sich auf die Nutzung des FSIS „Saatgutproduktion“ vorzubereiten. Ab dem 1. September 2024 wird die Nutzung des Systems für alle Saatguterzeuger verpflichtend, mit Ausnahme derjenigen, die Saatgut für den persönlichen Gebrauch produzieren.
Es ist erforderlich, dem System jährlich vor dem 1. März Daten (Informationen über das Unternehmen und Informationen über die Saatgutproduktion) zur Verfügung zu stellen.
Die Regeln für die Bereitstellung von Informationen an das FSIS „Saatgutanbau“ werden im Jahr 2024 endgültig genehmigt, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Vertreter der Abteilung glauben, dass der Einsatz des Systems die Markttransparenz erhöhen und es ermöglichen wird, den gesamten Weg des Saatguts zu verfolgen, einschließlich nicht nur produzierender Organisationen, sondern auch Laboratorien und wissenschaftlicher Organisationen, die an der Saatgutprüfung beteiligt sind, sowie anderer Unternehmen, die sich mit Saatgut befassen Produktion.