Die Regierung verlängert eine Maßnahme zur Befreiung landwirtschaftlicher Unternehmen von der Zahlung der Recyclinggebühr für Geräte für landwirtschaftliche Unternehmen in der Region Kaliningrad. Die Entscheidung gilt bis zum 1. Februar 2023. Die entsprechende Resolution wurde von Ministerpräsident Michail Mischustin unterzeichnet.
Die Nutzungsgebühr wird nicht erhoben für Landmaschinen, deren Ausstellungsdatum weniger als drei Jahre zurückliegt. Die Befreiung gilt für landwirtschaftliche Maschinen, die ab dem 1. Februar 2022 in die Region Kaliningrad eingeführt werden. Schlepperbesitzer, die die Gebühr bereits bezahlt haben, können also mit deren Rückzahlung rechnen.
Die getroffene Entscheidung wird es ermöglichen, die Landwirte der Region Kaliningrad in der aktuellen schwierigen Situation zu unterstützen.