Das Agrarministerium hat einen Resolutionsentwurf veröffentlicht, wonach die Regierung der Russischen Föderation vom 23. Januar bis 31. Dezember 2024 Quoten für die Einfuhr von Saatgut einführen will.
Die Beschränkungen umfassen Samen von Kartoffeln, Raps, Sonnenblumen, Zuckerrüben, Sojabohnen, Weizen, Roggen und mehreren anderen Nutzpflanzen.
Die Behörden werden Quoten für Saatgut einführen, dessen Urheber juristische oder natürliche Personen sind, die im Ausland registriert sind und „unfreundliche Handlungen gegenüber Russland begehen“. Die entsprechende Liste wird vom Bundeskabinett festgelegt.
Für die Einfuhr von Saatgut zum Zweck der Durchführung von Prüfungen, der wissenschaftlichen Forschung oder der Verwendung zu Bildungszwecken gelten keine Beschränkungen.
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