Vom 1. bis 30. August 2021 ist in Russland eine landwirtschaftliche Mikrozählung geplant. Laut Parlamentskaya Gazeta tritt das entsprechende Regierungsdekret am 9. September in Kraft.
Dem Dokument zufolge müssen mindestens 30 Prozent der landwirtschaftlichen Erzeuger, Landwirte, Einzelunternehmer und Eigentümer persönlicher Nebengrundstücke, die während der allrussischen Landwirtschaftszählung von 2018 überprüft wurden, befragt werden. Die Fragebögen enthalten Fragen zur Größe der Anbauflächen, zu den von Obstplantagen besetzten Flächen sowie zur Anzahl und zum Viehbestand von Nutztieren.
Rosstat wurde für die Vorbereitung und Durchführung der Volkszählung sowie die Verarbeitung der erhaltenen Informationen verantwortlich gemacht. Bis zum 1. Dezember 2020 werden die Formen der Volkszählung und Standards für die Arbeit der Bürger, die Informationen sammeln, genehmigt. Die Beobachtungsergebnisse werden im IV. Quartal 2022 zusammengefasst.
Gemäß der Begründung des Dekrets besteht der Zweck der Volkszählung darin, strukturelle Veränderungen in der Landwirtschaft zu verfolgen, um eine Prognose für ihre Entwicklung und wirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der landwirtschaftlichen Produktion zu erstellen.