Landwirte sind besorgt über die Änderungen der Abgabenordnung, die im Januar 2018 in Kraft getreten sind.
Auf erhaltene Zuschüsse zur Kostenerstattung muss nun Umsatzsteuer abgeführt werden. 18 % der Subvention bzw. Budgetinvestition müssen zurückgezahlt werden. Der Gesetzentwurf habe keine breite öffentliche Diskussion bestanden, sagte der Vorsitzende des öffentlichen Rates beim Landwirtschaftsministerium, Sergei Korolev. Subventionen können Mehrwertsteuer enthalten oder nicht. Im zweiten Fall müssen Sie es nicht zurückgeben, aber die Änderungen haben dies geändert. Dies geschah, um das Risiko einer Doppelbesteuerung aus dem Haushalt zu eliminieren. Dadurch reduziert sich die Höhe der Subvention genau um den Steuersatz. Diejenigen Unternehmen, die eine Subvention ohne Mehrwertsteuer beantragten, wurden angegriffen.
Das Landwirtschaftsministerium stellt fest, dass sie diesen Änderungen nicht zugestimmt haben. Die Abteilung bereitet einen Aufruf an das Finanzministerium mit Angaben darüber vor, welche Arten von Subventionen unter die neue Gesetzgebung fallen können. Das Finanzministerium wiederum spricht von seiner Bereitschaft, jeden konkreten Fall zu erörtern und gegebenenfalls die Höhe des Zuschusses zu erhöhen. 29.03.2018.
Source: http://agrorus-news.ru