Rosselkhoznadzor erlaubt seit dem 18. März den Import von Kartoffeln aus drei Anbaugebieten der Arabischen Republik Ägypten nach Russland. Die Entscheidung wurde unter den Garantien der Zentralverwaltung für Pflanzenquarantäne des Ministeriums für Landwirtschaft und Landgewinnung der Arabischen Republik Ägypten sowie auf der Grundlage von Unterlagen getroffen, die an Rosselkhoznadzor geschickt wurden.
Kartoffeln dürfen aus den Anbaugebieten importiert werden: Nr. 86.07.03, 45.13.15 und 92.02.05.
Das Einfuhrverbot für Kartoffeln aus diesen Gebieten wurde 2018 eingeführt, da der Erreger der Braunbakterienfäule (Ralstonia solanacearum (Smith) Yabuuchi et al.) Bei den eingehenden Sendungen entdeckt wurde. Die ägyptische Seite stellte zuvor Materialien zu allen von der zuständigen Abteilung durchgeführten Studien und deren Ergebnissen über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung.
Gleichzeitig führt der Rosselkhoznadzor im Zusammenhang mit einem neuen Fall der Entdeckung eines Schädlings in einer Charge ägyptischer Kartoffeln, die in Zone 45.13.14.04 hergestellt wurden, ab dem 19. März 2021 vorübergehende Beschränkungen für die Einfuhr von Kartoffeln ein, die aus der angegebenen stammen Anbauzone.
Sendungen aus dieser Zone, die vor dem 19. März 2021 versandt wurden, werden auf der Grundlage der Ergebnisse der pflanzengesundheitlichen Quarantänekontrolle (Überwachung) in das Hoheitsgebiet Russlands aufgenommen.