Am 7. Juli 2022 wird der Rosselkhoznadzor eine Videokonferenz mit Teilnehmern der Außenwirtschaftstätigkeit zur Umsetzung des Bundesgesetzes Nr. 30.12.2021-FZ vom 454. Dezember 1 „Über die Saatgutproduktion“ abhalten, das am 2023. September XNUMX in Kraft tritt , und die damit verbundenen Befugnisse des Rosselkhoznadzor zur Kontrolle des Feldes der Saatgutproduktion in Bezug auf Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzen, informiert Pressedienst der Organisation.
Das Gesetz Nr. 454-FZ sieht die folgenden Arten der Überwachung und Kontrolle vor:
- Landeskontrolle im Bereich der Saatguterzeugung in Bezug auf Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzen;
— Durchführung von Risikoanalysen;
— Prüfung ausländischer Laboratorien zur Untersuchung von Saatgut, das zur Einfuhr nach Russland bestimmt ist, um es für Feldfrüchte zu verwenden;
– Entwicklung von Kriterien, die für die Laborforschung im Bereich der Saatgutproduktion erforderlich sind.
Die Einfuhr von Saat- und Pflanzgut in das Land erfolgt begleitet von genetischen Pässen und Dokumenten mit Angaben zu Sorten- und Aussaatindikatoren für die Qualität von Saat- und Pflanzgut auf der Grundlage der Ergebnisse der Länderkontrolle im Bereich der Saatguterzeugung Kontrollpunkte über die Staatsgrenze der Russischen Föderation und (oder) Orte der vollständigen Zollabfertigung.
Um die Kompetenz von Laboratorien ausländischer Staaten zu bestätigen, die genetische Pässe und Dokumente ausstellen, führt der Dienst eine vorläufige Prüfung dieser Laboratorien durch.
Rosselkhoznadzor informierte die Hauptlieferanten von Saatgut auf dem Territorium Russlands (33 Länder und die Europäische Kommission) über das Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 454-FZ und bat um Informationen über die autorisierten Stellen der Länder zur Saatgutproduktion und über die akkreditierten Labors im internationalen System ISTA und OECD und autorisierte Stellen für die Durchführung von Laboruntersuchungen zur Prüfung von Saatgut auf Sorten- und Aussaatqualitäten sowie zur Bestätigung der Abwesenheit von gentechnisch veränderten Organismen.
Um an dem Treffen teilzunehmen, muss bis zum 6. Juli eine E-Mail an gossemena@fsvps.gov.ru mit dem Vermerk „Antrag auf Videokonferenz“ mit dem Namen des Unternehmens und der teilnehmenden Person gesendet werden (nicht mehr als 1 Verbindungspunkt von der Firma).