Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG, supranationale Regulierungsbehörde der EAEU) hat am 3. April die Liste der von den Einfuhrzöllen befreiten Waren erweitert und die Anforderungen für Ursprungszeugnisse vereinfacht.
Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung der Coronavirus-Infektion COVID-19 zu minimieren und einen Mangel an sozial wichtigen Gütern in den Ländern der Union zu verhindern, genehmigte der ECE-Rat eine Liste kritischer Importe. In Bezug auf diese wird eine Zollbefreiung in Form einer Befreiung von den Einfuhrzöllen bei der Einfuhr in die EAEU-Länder vom 1. April bis einschließlich 30. Juni 2020 gewährt.
Die Liste enthält eine Reihe von Agrar- und Lebensmittelprodukten (Kartoffeln, Zwiebeln, Knoblauch, Kohl, Karotten, Paprika, Roggen, Reis, Buchweizen, Buchweizen, Säfte und Fertiggerichte für Babynahrung), Arzneimittel und medizinische Versorgung (Endoskope, berührungslose Thermometer) Einwegpipetten, mobile Desinfektionsgeräte).
Darüber hinaus wurde die Liste der Waren, die für die Herstellung von Arzneimitteln sowie für medizinische Versorgung verwendet werden, erweitert (einschließlich Thermobeutel, Folien zum Verschließen von Flaschen, medizinische Gefriergeräte), deren Einfuhr vom 16. März bis 30. September des laufenden Jahres zollfrei erfolgt, sofern der Zweck bestätigt wird solche Waren.
Der Text des Dokuments wird auf der Website veröffentlicht. Kartoffelunion der Russischen Föderation