Am 17. Februar wird das Landwirtschaftsministerium dem Unterausschuss für Zölle und Zollregulierung die Frage der Einführung von Quoten für die Einfuhr von Saatgut von Kartoffeln, Zuckerrüben und einer Reihe anderer landwirtschaftlicher Nutzpflanzen aus unfreundlichen Ländern vorlegen. Entsprechend RBCDies gab die Erste Stellvertretende Ministerin Oksana Lut auf einer Sitzung der operativen Zentrale des Landwirtschaftsministeriums am 14. Februar bekannt.
Die Agentur schlägt vor, Beschränkungen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 einzuführen. Mengenmäßige Beschränkungen betreffen das Saatgut folgender Kulturen: Kartoffeln, Weizen, Roggen, Gerste, Mais, Sojabohnen, Raps, Sonnenblumen und Zuckerrüben. Die Höhe der Quoten steht noch nicht fest.