Am 16. April 2020 prüften die Abgeordneten auf der nächsten Plenarsitzung der Legislativkammer des Oliy Majlis den Gesetzesentwurf „Über Änderungen und Ergänzungen des Kodex der Republik Usbekistan zur Verwaltungsverantwortung“.
Dementsprechend haften die Eigentümer persönlicher Grundstücke, die die offizielle Warnung der Behörden vor der Notwendigkeit, auf ihrem Land Pflanzen anzubauen, nicht berücksichtigt haben, administrativ dafür.
So erhalten Landbesitzer, die auf ihren Haushaltsgrundstücken kein Gemüse und keine anderen Pflanzen angebaut haben, zuerst eine Warnung. Später werden Bürger, die das Land missbrauchen, mit einer Geldstrafe von ein bis drei grundlegenden Gestaltungswerten belegt. Bei wiederholtem Verstoß innerhalb eines Jahres nach Anwendung der Verwaltungsstrafe - drei bis fünf berechnete Grundwerte.
Nach Angaben der Abgeordneten wird die Annahme des Dokuments der effektiven Nutzung persönlicher Grundstücke dienen, die Verantwortung ihrer Eigentümer erhöhen, die Ernährungssicherheit des Landes und die Beschäftigung gewährleisten.